Einführung der ersten kommerziellen Elektro-Lkw-Baureihe
Scania brachte kürzlich seine Palette an Elektro-Lkw auf den Markt und setzt damit einen Meilenstein, um innerhalb eines nachhaltigen Transportsystems die richtigen Lösungen für die Kunden bieten zu können. Die leistungsstarken Plug-in-Hybrid- und Vollelektro-Lkw konzentrieren sich zunächst auf städtische Anwendungen, einschließlich des Vertriebs an Einzelhändler.
Der vollelektrische Lkw von Scania – angeboten mit Fahrerhäusern der L- und P-Serie – ist mit einem 165-300 kWh Batteriepaket für den 230 kW Elektromotor ausgestattet, was etwa 310 PS entspricht. Kunden können entweder fünf oder neun Batterien wählen, letztere für eine Reichweite von bis zu 250 km mit einer einzigen Ladung.
Der Plug-in-Hybrid-Lkw von Scania, der auch für Fahrerhäuser der L- und P-Serie erhältlich ist, bietet die Möglichkeit, lange Strecken im Verbrennungsmodus zu fahren und anschließend bei Bedarf bis zu 60 km im Elektromodus zurückzulegen. In Kombination mit erneuerbarem Treibstoff können Kunden ihre Klimaauswirkungen erheblich reduzieren.
Die Förderung
Das Bundesamt für Güterverkehr hat die staatlichen Förderungen für Elektro-Lkw veröffentlicht. Die Förderrichtlinie gilt unter unter anderem für batterieelektrische (BEV) und plug-in-hybridelektrische (PHEV) Fahrzeuge. Die Zuwendung bezieht sich auf die Anschaffung, Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien.
Wie und was wird gefördert?
- Anschaffung von neuen Nutz- & Sonderfahrzeugen mit plug-in- oder batterieelektrischem Antrieb der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3.
- Gefördert werden 80% der Mehrausgaben die im Vergleich zu einem Erwerb eines konventionellen Dieselfahrzeugs entstehen
- Mobile sowie stationäre Tank- und Ladeinfrastruktur (nur in Verbindung mit der Anschaffung eines förderfähigen Nutzfahrzeugs)
- Gefördert werden 80% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben zur Errichtung und Erweiterung einer erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur
- Das Durchführen von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung beziehungsweise einer Erweiterung entsprechender Infrastruktur
- Die EU-Kommission fördert 50% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben dieser Machbarkeitsstudien
Wie lange kann eine Förderung beantrag werden?
Anträge für den ersten Förderaufruf können ab 16.08.2021 um 9:00 Uhr gestellt werden und müssen bis 27.09.2021 eingehen.
Wie beantragt man die Förderung?
Die Beantragung erfolgt nach Registrierung ausschließlich in elektronischer Form beim Bundesamt für Güterverkehr über das eService-Portal: https://antrag-gbbmvi.bund.de möglich. Die Antragsstellung ist mit allen erforderlichen Unterlagen auszuführen:
- Dem Antrag muss ein unverbindliches Angebot beiliegen.
- Antragsstellung und -bewilligung vor dem Kauf.
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